Allgemeine Geschäfsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personen, die sich auf dem Gelände des Reitsporthofs aufhalten.
Jeder Einsteller hat eine Haftpflichtversicherung für sein Pferd bei Vertragsabschluss vorzulegen.
Die Stallmiete ist monatlich im Voraus zum dritten Werktag zu zahlen. Befindet sich der Einsteller mit drei Monatsmieten im Zahlungsverzug, so ist der Reitsporthof berechtigt, das Pfändungsrecht auszuüben.
Der Einstellvertrag kann mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Der Einsteller ist berechtigt, die Anlagen des Reitsporthofs in der dafür vorgesehenen Weise zu nutzen. Er hat diese pfleglich zu behandeln, eventuell verursachte Schäden sind dem Hofbetreiber unverzüglich mitzuteilen.
Das Betreten und die Nutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
Unbefugten ist das Betreten der Ställe und Koppeln nicht gestattet.
Die Stallruhezeiten sind einzuhalten. Stallruhezeiten sind von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
Hunde sind auf der gesamten Reitanlage an der Leine zu führen. Das Mitführen von Hunden in die Stallungen, Koppeln und auf den Reitplatz ist verboten.
Der Reitsporthof haftet im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Es empfiehlt sich eine Unfallversicherung zusätzlich abzuschließen, die Reiten mit beinhaltet. Für persönliches Eigentum der Einsteller übernimmt der Reitsporthof keine Haftung.
Für Kinder und Personen, die sich außerhalb eines Pferdeeinstellungsvertrags auf unserem Gelände befinden, wird keine Haftung übernommen. Der Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
Schäden die durch groben Unfug oder fahrlässigen Umgang entstehen, bezahlt der Verursacher.
Das Reiten auf der Anlage des Reitsporthofs geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt für das Reiten in der Reithalle, auf dem Reitplatz, bei Ausritten im Gelände sowie bei allen sonstigen Reitveranstaltungen, für die sich der Reitsporthof verantwortlich zeichnet. Das Tragen der Reitkappe beim Reiten ist vorgeschrieben.
Im Zuge des Abschlusses eines Pensionsvertrages werden personenbezogene Daten (Name, Adresse, Mail-Adresse,
Telefonnummer) erhoben und gespeichert. Die Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Die Stall- und Hofregeln sind einzuhalten.
Rauchen und Umgang mit offenem Feuer ist wegen Brandgefahr im gesamten Stallgebäude verboten.
Füttern der Pferde ist nur nach Absprache mit einer befugten Person erlaubt.
Der Reitsporthof behält sich vor, diese AGB jederzeit ändern zu können, sofern dies durch innerbetriebliche Gründe oder Änderungen der Marktgegebenheiten oder der Gesetzeslage notwendig wird. Die geänderten Bedingungen werden spätestens 3 Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf dem Reiterhof sowie auf der Internetseite veröffentlicht.
Bankverbindung
Benjamin von Pritzelwitz
IBAN DE54 5139 0000 0040 7229 04
